Mitgliedschaft

Machen Sie mit. Werden Sie Mitglied in der CDU.

CDU Mitgliedsantrag -> 

Viele meinen, Politik sei nur das, was die Abgeordneten und Minister in Berlin, Wiesbaden oder anderswo machen. Andere fragen gar: Was geht mich Politik an, ich habe gewählt und damit meine Pflicht getan. 

Wir von der CDU aber sagen, wählen allein genügt nicht. Möglichst viele Bürger sollten darüber mitreden und mitentscheiden, was in ihrer Gemeinde, ihrer Stadt, ihrem Land geschieht. Entscheidungen über Arbeitsplätze, Schulen, Straßen oder Altenheime sind viel zu wichtig, um sie anderen zu überlassen. 

Wir möchten Sie deshalb für die Mitarbeit in der CDU gewinnen, denn dadurch können Sie politische Entscheidungen beeinflussen. Wir brauchen neue Ideen, wir brauchen aktive Mitstreiter auf allen Ebenen der Politik. 

Vielleicht werden Sie jetzt daran denken, was Ihnen an der CDU nicht gefällt. Kommen Sie mit Ihrer Kritik und Ihren Vorschlägen zu uns. Wir sind eine offene Volkspartei und für Anregungen dankbar. 

 

Häufige Fragen im Zusammenhang mit dem Mitgliedsantrag 

 

1. Wo finde ich den Mitgliedsantrag?  

Hier klicken für den CDU Mitgliedsantrag -> 

2. Wo gebe ich den ausgefüllten Mitgliedsantrag ab?  

Sie können diesen an die im Formular angegebene Adresse senden oder mailen. Alternativ können Sie ihn auch bei der CDU Wöllstadt Markus Breidenbach, Gartenstr. 25, Ober-Wöllstadt einwerfen. 

3. Welchen Mitgliedsbeitrag trage ich ein, die „Orientierungsbeiträge“ kommen mir recht hoch vor? 

Es liegt in Ihrer Hand, was sie dort eintragen, solange der Jahresbeitrag mindestens EUR 72,00 erreicht. Alles was darüber hinaus als Mitgliedsbeitrag gezahlt wird, kommt direkt der CDU Wöllstadt zu Gute.  

4. Bekomme ich einen Teil meines Mitgliedsbeitrags vom Finanzamt zurück? 

Ja. Die Hälfte Ihrer Mitgliedsbeiträge und Spenden (berücksichtigt werden dabei Zuwendungen von max. 1.650,- € bei alleinstehenden und 3.300,- € bei verheirateten Personen) bekommen Sie vom Finanzamt bei Abgabe Ihrer Steuererklärung zurück. Darüber hinaus gehende Zuwendungen bis max. 1.650,- €/3.300,- € können steuermindernd als Sonderausgabe berücksichtigt werden.