Wöllstadt 2020 - Nahversorgung und Gewerbe

Als Standort für die Entwicklungsflächen favorisiert die CDU das Gelände am und um das SV-Sportplatzgelände bis hin zum bestehenden Gewerbegebiet „Am Kalkofen“. Die Nahversorger können neben dem Sportplatz entstehen, weiteres Gewerbe dann anschließend in Richtung Bahngleise. Außerdem soll das gesamte Areal durch eine neue Zufahrtsstraße von der alten B 3  am Sportplatz erschlossen werden, die die Anwohner im Gebiet „Am Atzelberg“ vom starken Verkehr entlastet und auch die bestehenden  Gewerbebetriebe vernünftig anbindet. In diesem Zuge soll auch das Sportplatzgelände eine zeitgemäße und funktionelle Zuwegung erhalten.

Die Christdemokraten sehen in der Erschließung des Areals die Kombination vieler Synergieeffekte. Neben der attraktiven Lage, die für die Bürgerinnen und Bürger beider Ortsteile z.B. auch mit dem Fahrrad gut zu erreichen ist, soll es auch eine günstige Zufahrt zum stark genutzten Park&Ride-Platz geben. Außerdem besteht für das Gewerbegebiet „Am Kalkofen“ bereits Planungsrecht, so dass hier nur eine Erweiterung des Bebauungsplans erforderlich ist. Das neue Gewerbegebiet bietet langfristig Entwicklungsmöglichkeiten und es entstehen wohnortnahe, neue Arbeitsplätze. Auch die Belastung von Anwohnern durch Lärm und Fahrzeugemissionen ist bei diesen Flächen nicht gegeben, da sie nicht unmittelbar an die Wohnlagen grenzen. Der tägliche Verkehr wird aus der Ortslage und den Wohnstraßen herausgehalten.

Die Christdemokraten empfehlen, im Vorfeld gemeinsam mit dem Regierungspräsidium eine umsetzbare Lösung zu erarbeiten, damit so schnell wie möglich mit der Erschließung begonnen werden kann. Die Finanzierung der Straßen und kommunalen Flächen soll durch den Grundstücksverkauf erfolgen, wie das bei solchen Vorhaben üblich ist.

Eine Absage erteilt die CDU dem Vorschlag, direkt an das neue Wohngebiet „Weingärten II“ in Nieder-Wöllstadt ein Gewerbegebiet zu errichten. Hier sind die Grundstücksverkäufe der privaten Bauherren so gut wie abgeschlossen. Die Christdemokraten halten es für nicht redlich, den Bauherren und Neubürgern ein lärmträchtiges Gewerbegebiet direkt „vor die Nase“ zu setzen, ohne sie vor dem Kauf ihrer Bauplätze darüber informiert zu haben.