Tempo 70 zwischen den Ortsteilen



Die Verkehrsberuhigung in Wöllstadt sei für die CDU ein zentrales Anliegen, heißt es in einer Pressemitteilung. Zu vielen Anträgen und Initiativen der Christdemokraten zu dem Thema komme jetzt als weiterer Baustein die ehemalige Bundesstraße zwischen Nieder- und Ober-Wöllstadt hinzu. Die geringe Entfernung zwischen den Ortsteilen, in Verbindung mit dem neuen Kreuzungspunkt zur Ortsumgehung, beinhalte Gefahrenpotenzial durch überholende bzw. einfahrende Kraftfahrzeuge, finden die Christdemokraten. Spontane Beschleunigungs- und riskante Überholvorgänge direkt nach Verlassen der geschlossenen Ortslage sollen mit der Maßnahme weitestgehend unterbunden werden. Eine Verstetigung des Verkehrsflusses könne zudem auch die Lärmbelastung vermindern.

Auf Streckenabschnitten von weniger als einem Kilometer Länge - zwischen zwei Geschwindigkeitsbeschränkungen wie z.B. der Ortsdurchfahrten - außerhalb geschlossener Ortschaften und bei Einmündungen werde es grundsätzlich als sachgerecht angesehen, als zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h einzurichten. Die CDU sieht diese Voraussetzungen für die Gemeindestraße zwischen Nieder- und Ober-Wöllstadt gegeben.